Förderung beantragen

Beantragen Sie hier die Förderung durch Musica.

Antrag auf Förderung durch Musica e.V.

Antragsberechtigt sind Eltern, deren Kinder und Jugendliche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zwingend erforderlich für die Bewilligung eines Förderantrags ist der Nachweis über die soziale Notlage des/r Erziehungsberechtigten. Nicht von Belang ist, weshalb und wie die Notlage zustande kam. In der Regel reicht eine Bescheinigung darüber, dass staatliche Leistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Ähnliches in Anspruch genommen werden.

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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Parallel zur Förderung über Musica e.V. empfehlen wir den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei ihrer Kreisverwaltung. Hier können nochmals zusätzliche Leistungen bis maximal 10,00 Euro pro Monat beantragt werden. Die entsprechenden Formulare finden sie hier

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Antrag auf Förderung durch Musica e.V.

Antragsberechtigt sind Eltern, deren Kinder und Jugendliche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zwingend erforderlich für die Bewilligung eines Förderantrags ist der Nachweis über die soziale Notlage des/r Erziehungsberechtigten. Nicht von Belang ist, weshalb und wie die Notlage zustande kam. In der Regel reicht eine Bescheinigung darüber, dass staatliche Leistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Ähnliches in Anspruch genommen werden.

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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Parallel zur Förderung über Musica e.V. empfehlen wir den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei ihrer Kreisverwaltung. Hier können nochmal zusätzliche Leistungen im Wert von bis zu maximal 10,00 Euro pro monatlich beantragt werden. Die entsprechenden Formulare finden sie hier

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